Nach der Logik des „Hexenhammers“, jenes theologischen Traktats, das die Verfahrensregeln für die Hexenjagd aufstellte, war jede angezeigte Frau schuldig. Das Schuldeingeständnis wurde spätestens unter der Folter geliefert. Jeder wachsame Bürger war aufgerufen, die Machenschaften der Hexen weiter zu melden. Während der Hexenjagd hat das dazu geführt, dass in manchen Dörfern keine Frau überlebt hat, weil es zu massenweisen Anzeigen kam, die aus Rache für vorhergehende Anzeigen gemacht wurden.