Beamte haben es nicht leicht. Besonders dort, wo Beamteneid, Gesetze und Weisungsbefugnis aufeinanderprallen.
Exemplarisch wurde das deutlich als Thomas Link, der Leiter des “Amtes für Migration und Integration (AMI)” der Presse, im Rahmen einer Sitzung des Migrationsbeirats in Landshut, Zukunftsszenarien schilderte — die erwarten lassen, dass die Ereignisse des Jahres 2015 bereits nach der Bundestagswahl unter “Erinnerung an gute, alte Zeiten” verbucht werden müssen!
Ich zitiere hier nur mal einige seiner Aussagen (Quellen: Landshuter Zeitung, Printausgabe 23.6.2017 und http://www.zuwanderung.net/2017/06/24/hochrangiges-regierungsmitglied-spaetestens-im-november-geht-es-rund/):
“Richtig interessant“, so Link, werde es nach nach der kommenden Bundestagswahl im September. Verschiedene Quellen hätten dem AMI Leiter bereits zu verstehen gegeben, dass er sich vermutlich auf einen ungemütlichen Herbst einstellen müsse.
„Erst vor drei Tagen traf ich ein hochrangiges Regierungsmitglied das mir empfahl, die Landshuter Hochzeit noch einmal so richtig zu genießen“, sagte Link. „Spätestens im November gehe es rund.“
In der Bevölkerung habe sich in den vergangenen Wochen und Monaten ein völlig falsches Bild entwickelt, was die Flüchtlingsproblematik angeht, so Link weiter. Nach wie vor würden nämlich täglich neue Flüchtlinge ins Land kommen. Auch wenn darüber derzeit nicht so intensiv berichtet werde.
Auf eine Anfrage aus dem Plenum führte Link weiter aus, dass ihm zwar niemand genau hätte sagen können, was es mit dieser „Drohung“ auf sich habe. Eine mögliche Erklärung dürfte aber die derzeit geltenden Regelungen für Subsidiärschutzbedürftige sein. Laut einer EU-Richtlinie zählen zu dieser Gruppe alle Menschen, die unter anderem wegen einer individuell drohenden Gefahr nicht abgeschoben werden können. Die schwarzrote Koalition hatte im Zuge der Flüchtlingskrise be schlossen, das Recht auf Familien Nachzug für Subsidiärschutzbedürftige Menschen für zwei Jahre auszusetzen.
„Ich weiß, dass es in diversen Ministerialschubläden Entwürfe für Regeländerungen gibt, die vor der Bundestagswahl nicht mehr angefasst werden“, sagte Link. Bis Ende des Jahres rechne man beim Amt für Migration und Integration aber fest damit, dass die aktuellen Bestimmungen gekippt werden und der Familiennachzug ermöglicht wird.
Die Neuankömmlinge, so Link, würden nicht in Syrien oder sonst wo auf der Welt sitzen, sondern bereits in Ankara, „mit Flugticket in der Hand und darauf wartend, dass die dortige Botschaft öffnet“.
Die AfD bietet ihren Wählern die Sicherheit, dass auch in der Opposition, die seit Gründung der Partei im Jahre 2013 kontinuierlich vertretenen Positionen zur Einwanderung & Asyl wenigstens von einer Partei im Bundestag verteten werden, die weder direkt noch indirekt die Abschaffung unseres Staates und unserer “Freiheitlich Demokratischen Grundordnung” verfolgt.
Integration und Asyl
Die AfD fordert „ausschließlich qualifizierten Zuzug nach Bedarf“ und eine Grenzschließung, um Deutschland vor „überwiegend beruflich unqualifizierten Asylbewerbern“ zu beschützen. Asyl wird dem Nutzen für den Staat untergeordnet. Flucht solle in erster Linie außerhalb der EU-Grenzen in den Heimatregionen der Flüchtenden stattfinden. Sie fordern nach dem „Abstammungsprinzip“ in Deutschland geborenen Kindern von Migranten die Staatsbürgerschaft zu verweigern. Zusätzlich sollen in Deutschland lebende EU-Bürger vier Jahre lang aus dem Sozialsystem ausgeschlossen werden. (S. 26–29)
–pag