Amtliche Hinweise zur Wahlwerbung für Mitglieder und Förderer
Wir bitten um die strenge Beachtung der amtlich verordneten Auflagen.
Ihr Kreisverband Landshut-Kelheim
vertreten durch den Kreisvorstand
Hinweise zur Plakatierung im Zusammenhang mit den Landtagswahlen und Bezirkstagswahlen 2018 in Bayern
(Email v. 1.8.2018)
An die Kreisverbände der Parteien in den Landkreisen Landshut, Dingolfing-Landau und Kelheim:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der bevorstehenden heißen Phase des Landtagswahlkampfes werden voraussichtlich wieder in großem Umfang Wahlwerbeplakate im öffentlichen Straßenraum aufgehängt bzw. aufgestellt. Aber auch in Wahlkampfzeiten müssen die Belange der Verkehrssicherheit ausreichend beachtet werden. Um Verkehrsgefährdungen zu vermeiden, möchten wir als zuständige Straßenbaubehörde für die Bundes- und Staatsstraßen in den Landkreisen Landshut, Dingolfing-Landau und Kelheim auf die beigefügte Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (vgl. Anlage) hinweisen. Darin ist festgelegt, inwieweit an und im Umfeld von Bundes- und Staatsstraßen Wahlwerbung möglich ist. … weiterlesen ...