AfD bringt Merkel vor Gericht. Beging sie einen Staatsstreich?
Landshut/Berlin/Karlsruhe: Der 14. April 2018 kann der Stichtag für den endgültigen Sturz von Angela Merkel werden. Die AfD setzt das um, was die CSU-Führung nach Seehofers Aussage zur „Herrschaft des Unrechts“ bereits im Februar 2016 in der Schublade hatte und dann, aus Sorge um den eigenen Machterhalt, fallen ließ: Die Verfassungsklage gegen Merkel.
Die Bundestagsfraktion der AfD hat, von den Medien bislang unbeachtet, an diesem Tag eine Organklage zum Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Nun muß sich Merkel unter dem Aktenzeichen 2 BvE 1/18 vor Deutschlands höchstem Gericht verantworten. Denn in einem Rechtsstaat ist die Regierung dazu verpflichtet und berufen, die Gesetze auszuführen, nicht aber, sie außer Kraft zu setzen. Da die Kanzlerin jedoch genau Letzteres getan hat, ohne den als Verfassungsorgan allein zuständigen Bundestag überhaupt nur zu befragen, geschweige denn, die ihm als Gesetzgeber allein zuständige Entscheidung zu überlassen, hat sie nach mehreren dazu erstellten Gutachten die Verfassung gebrochen. … weiterlesen ...