Verfassungswidrige Gesetzgebung im Hauruck-Verfahren
Aber zu einer die Verfassung ändernden 2/3 Mehrheit hätte es nicht gereicht.
Und DAS ist gut so!
Bei 623 abgegebenen Stimmen sprach sich eine Mehrheit von 393 Abgeordneten für eine rechtliche Gleichstellung aus.
226 Parlamentarier stimmten mit Nein, vier enthielten sich. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stimmte mit Nein.
Die Ergebnisse der namentlichen Abstimmung finden Sie hier:
https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=486
Sie haben am 24.9.2017 die Chance etwas zu ändern, indem Sie die AfD wählen.
Denn Ehe ist bei uns Programm:
7.2 Ehe und Familie stärken
Die AfD will das vom Grundgesetz geschützte und bewähr-
te Leitbild der Ehe und traditionellen Familie mit Kindern
bewahren und stärken.
https://www.afd.de/wp-content/uploads/sites/111/2017/06/2017–06-01_AfD-Bundestagswahlprogramm_Onlinefassung.pdf … weiterlesen ...