Bundesregierung verklagt — und gewonnen!
Bundesrepublik Deutschland darf AfD nicht mehr als rechtsextrem bezeichnen – Bundesrepublik Deutschland unterwirft sich mit strafbewehrter Unterlassungserklärung.
Dr. Carsten Brennecke:
„Vertraglicher Unterlassungsschuldner ist die Bundesrepublik Deutschland. Weder die Kanzlerin, noch ihre Minister oder die Bundesbehörden dürfen die AfD als rechtsextrem benennen, egal ob in Stellenanzeigen oder anderswo. Die Bundesrepublik muss sicherstellen, dass alle Bundesbehörden hierüber offiziell informiert werden, damit es zu keinen weiteren Rechtsverletzungen kommt. Anderenfalls wird eine Vertragsstrafe fällig.“
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